Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegchaft, die Stellvertreter können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt alle Erziehungsberechtigten der Schule und deren Interessen. Sie wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Mitglieder der Schulkonferenz.